In Folge des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25.02.1803 fiel im Zuge der Säkularisation das Domkapitel Augsburg und damit als domkapitelscher Besitz auch Gabelbachergreut an Bayern.
„Damit endete die beinahe 4 1/2 Jahrhunderte dauernde Herrschaft des Domkapitels über den Ort.
Die neu gewonnene 'Provinz Schwaben' teilte die bayerische Regierung in 25 einheitlich aufgebaute Landgerichte ein, die für die allgemeine Verwaltung und das niedere Gerichtswesen zuständig waren. Die bei den Landgerichten eingerichteten Rentämter übernahmen die Finanzverwaltung. Gabelbachergreut kam zum Landgericht Zusmarshausen” (Hauf 1984, S. 42).
„Die Flurgrenze von Gabelbachergreut reichte ursprünglich im Südosten nur bis an das Gräbenholz. Am 16. Juli 1790 tauschte das Domkapital in Augsbug ihr Waldstück am Steinberg zu Auerbach gegen das 'Krebenholz' des Hospitals von Augsburg in Gabelbach ein und zahlte 75 fl auf. Das Domkapitel besaß jetzt in der Greuter Gemarkung 209,29 Tgw. Wald.
In der Säkularisation fiel auch dieser domkapitelsche Besitz an den bayerischen Staat.
Da dieses Waldgebiet abseits des Forstamtes Zusmarshausen lag und für die Errichtung einer Forstaußenstelle zu klein war, verkaufte es die königliche Regierung an (...) Gütermakler (...), die es weiter veräußerten. Lt. Brief vom 20.7.1828 erwarb die Gemeinde Gabelbachergreut das Waldgebiet, 'der Drechsel, ehemalige Staatsrealität mit 97,24 Tgw.', für den günstigen Preis von 1450 fl” (Hauf 1984, S. 50).
Das Grundsteuerkataster von 1834 gibt Auskunft über die Holzbestände in Gabelbachergreut (vgl. Hauf 1984, S. 39f.):
„Früher besaß die Gemeinde außer dem Wald eine große Viehweide. Sie reichte von der Viehtriebsgasse bis zum Dümpfelholz und von der Freihalder Straße bis zum Lehenswald. Als die Bauern im 19. Jahrhundert ihren Viehbestand vermehrten, wurde der Bedarf an Heu für die Winterfütterung iimmer größer. Um ihn decken zu können, verteilte die Gemeinde die Viehweide und Teile ihres Lehenswaldes. Bereits am 24. Mai 1757 hatte sie das vordere Stück der Viehweide an die Lehner und Söldner abgegeben, allerdings mit der Auflage, dass die Teile nicht verkauft werden dürfen und immer beim Haus bleiben müssen. Weitere Gemeidegrundverteilungen:”
„Alle diese Gemeindeteile waren freieigen, d. h. Eigentum des Besitzers und deshalb steuer- und abgabenfrei” (Hauf 1984, S. 50f.)
„Durch die Säkularisation im Jahre 1803 kam der gesamte domkapitelsche Besitz in Gabelbachergreut und damit auch das Maierwiesfeld mit seinem Waldbestand an den bayerischen Staat. 1826 verkauften (...) Güterhändler (...) im Auftrag des Staates das Maierwiesfeld (rund 24 Tagwerk), nachdem es abgeholzt war, an die Greuter Bauern. Das Tagwerk kostete nur 13 Gulden. Fast alle Hausbesitzer erstanden einen Teil des Grundes (...). Die erworbenen Grundstücke sind im 'Renovierten Grundsteuerkataster von 1853', der in der Gemeinde aufliegt, als ein rechtes Eigentum eingetragen” (Hauf 1984, S. 36).
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