Die Gebietsneuordnungen brachten keine Veränderungen der rechtlichen, politischen und sozialen Verhältnisse der bäuerlichen Bevölkerung. "Die Bauern blieben weiterhin Untertanen mit viel Pflichten und wenig Rechten, ohne politischen Einfluß und belastet mit den gleichen Steuern und Abgaben wie zur Zeit der Feudalherrschaft" (aus der Festschrift: 80 Jahre Freiwillige Feuerwehr Gabelbachergreut).
"Seit Beginn der Neuzeit besaß die bäuerliche 'Gemain' (Gemaindt, Gemein, Gemeindt) in Schwaben eine beschränkte Selbstverwaltung. Die Rechte, die die Grundherrschaft ihren Untertanen gewährte, beruhten auf altem Brauch und Herkommen und waren vielfach in Dorf- und Ehaftordnungen festgehalten. An der Spitze der Gemeinde standen die 'Vierer'. Dies waren vier von den 'Gemaindtsleuten' gewählte Männer. Ihnen fiel die Aufgabe zu, die Angelegenheiten der Dorfbewohner nach Recht und Ordnung zu regeln und durchzuführen. (...)
Eine neue Regelung des gemeindlichen Rechts erfolgte nach der Eingliederung Ostschwabens in den bayerischen Staat durch das Gemeindeedikt vom 24. September 1808. Dieses Gesetz schuf für alle bayerischen Gemeinden ein einheitliches Recht, doch schränkte es ihre bisherigen Vollmachten und Freiheiten ein.
Auch das Gemeindeedikt vom 1. Juli 1818 brachte für die Gemeinden keine wesentliche Verbesserung. Die Verwaltung der Ruralgemeinden (ländliche Gemeinden) wurde in die Hände eines Gemeindesausschusses gelegt, der aus einem Gemeindevorsteher, dem Gemeinde- oder Stiftungspfleger und drei Gemeindebevollmächtigten bestand. Dem Gemeindevorsteher, als dem wichtigsten Mann im Ausschuß, stand auch die örtliche Polizeigewahlt zu; der Gemeindepfleger verwaltete das Geeindevermögen. Die Wahl des Gemeindeausschusses erfolgte durch die versammelten Gemeindebürger."
Ein größeres Maß an Selbstverwaltung erhielten die Gemeinden erst durch die von der königlichen bayerischen Regierumg am 29. April 1869 erlassene Gemeindeordnung. Alle Gemeindeangelegenheiten waren darin genau beschrieben und geregelt (...). In den Landgemeinden bis zu 300 Seelen setzte sich die Gemeindeverwaltung aus dem Bürgermeister (neue Bezeichnung für Gemeindevorsteher), dem Beigeordneten und 4 Gemeindebevollmächtigten zusammen.
Nach dem verlorenen Weltkrieg 1918 erließ der Freistaat Bayern in den Jahren 1919 und 1927 Gemeindeverordnungen, die den neuen Verhältnissen angepaßt waren und den Kommunen noch mehr Rechte und Freiheiten einräumten. Außerdem wurde das Gemeindewahlrecht neu gefaßt (...).
Nur wenige Jahre behielt diese freiheitliche, demokratische Gemeindeordnung vom 17. Oktober 1927 ihre Gültigkeit. Nach der Mactergreifung durch den Nationalsozialismus im Jahre 1933 wurde sie außer Kraft gesetzt. Die neu erlassenen Gesetze beseitigten die bisherigen Bürgerrechte. Der gewählte Gemeinderat wurde aufgelöst und die Parteiorganisaton (Kreisleitung) setzte im Zuge der Gleichschaltung Parteimitglieder als Bürgermeister und Gemeinderäte ein (...). Die 'Deutsche Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935' räumte dem Bürgermeister unumschränkte Vollmachten ein. Nach dem Führerprinzip des Nationalsozialismus verwaltete er die Geminde in Eigenverantwortung. Der Gemeinderat besaß nur eine beratende Funtion; Abstimmungen waren nicht mehr notwendig
Im Jahre 1945 (...) enthob die amerikanische Besatzungsmacht alle Bürgermeister und Gemeinderäte ihres Amtes und setzte unbelastete Personen, die nicht Mitglieder der NSDAP waren, an ihre Stellen. Erst im Jahre 1948 fanden wieder Wahlen in den Gemeinden statt" (Hauf 1984, S. 42ff.).
Die beiden Weltkriege haben von der kleinen Gemeinde Gabelbachergreut große Opfer gefordert. Die Kriegergedächtnistafel führt 6 Gefallene im Ersten Weltkrieg und 8 Tote sowie 12 Vermißte im Zweiten Weltkrieg auf.
Nach dem Zweiten Weltkrieg fanden in Gabelbachergreut 108 Evakuierte und Heimatvertreibene eine Unterkunft. Die Einwohnerzahl steig von 139 Personen (1939) auf 247 Personen im Jahr 1959 an. Manche Familien mussten sich "mit einem Raum, meist einer Dachkammer, begnügen. Um die Wohnungsnot zu lindern, baute die Gemeinde im Jahre 1949 in Gemeinschaftsarbeit für 9900 DM ein Wohnhaus für 4 Vertriebenenfamilien" (Hauf 1984, S. 60). Durch Wegzüge aufgrund fehlender Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten sank die Zahl der Einwohner wieder - auf 208 Personen (1958) bzw. 155 Personen (1976).
Am 1. Mai 1978 verlor Gabelbachergreut seine Selbständigkeit als politische Gemeinde und wurde als Ortsteil in die Marktgemeinde Zusmarshausen eingegliedert.
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat sich das Ortsbild stark verändert.
Der Anger wurde vollständig verbaut, das Dorf wuchs im Osten, Nordwesten, in den letzten Jahren aber vor allem im Westen mit der Ausweisung eines Neubaugebiets (1995: "An der Weide").
Im Jahre 1994 wurde in Gabelbachergreut die Kanalisation gebaut.
Heute zählt der Ort ca. 220 Einwohner.