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Die Gründung und Anlage des Dorfes Gabelbachergreut

Eine aus dem Jahr 1512 stammende beglaubigte Abschrift der Gründungsurkunde im Pfarrarchiv von Gabelbach gibt Auskunft über die Entstehung der Siedlung Gabelbachergreut:

„Do daz geschah, da zalt man von Christus gepurth dreizehenhundert Jor, in dem Siebenundzwantzigsten Jor an dem Palmtag”

[Hauf, F. (1984): Das Rodungsdorf Gabelbachergreut, S. 13]Das Heimatbuch "Das Rodungsdorf Gabelbachergreut.
Seine Geschichte und seine Familien"
, geschrieben
von Franz Hauf (1984), wird von der Marktgemeinde
Zusmarshausen herausgegeben.
.

Zu Beginn des 14. Jahrhunderts muss sich auf den heutigen Fluren Gabelbachergreuts ein Einödhof befunden haben, der von "Herman von dem Hof" bewirtschaftet wurde.
Die genaue Lage des Hofes ist heute nicht mehr bekannt, Hauf (1984, S. 13) vermutet die Lage am Südwestrand der Gemeindeflur auf den so genannten Meierwiesen.
Hermann von dem Hof wurde von seinem Grundherren, Herr Heinrich von Gabelbach, dem der gesamte Besitz gehörte, im Jahr 1327 zum Reutmeister bestellt und bekam den Auftrag, auf dem bewaldeten Höhenrücken zwischen Zusam- und Mindeltal die Siedlung Gabelbachergreut mit 12 Lehnen zu errichten.
Über die Herkunft und Stellung der ersten Siedler in Gabelbachergreut ist nichts Näheres bekannt; mutmaßlich handelte es sich um Jungbauern, Söldner und Handwerker aus der näheren Umgebung, die - angelockt von den urkundlich verbrieften Vergünstigungen und Rechten - sich einen eigenen Hof aufbauen wollten und die Mühen und Plagen des Rodens nicht scheuten (vgl. Hauf 1984, S. 16).

Ortsplan Urkataster 1824

Auskunft über die Struktur des Dorfes und seiner Felder gibt der Katasterplan von 1824, wenngleich die Fluraufteilung wegen Lehensteilungen, Grundstücksverkäufen und Neurodungen nach dem Dreißigjährigen Krieg nicht mehr überall mit der Flurstruktur zur Gründungszeit übereinstimmte.
Im Zentrum des Dorfes lag und liegt auch heute noch ein in Ostwestrichtung verlaufender Anger mit einer Länge von rund 300 und einer Breite von ca. 40 Meter. Auf der Nord- und der Südseite wird er von jeweils einer Straße gesäumt. Der Anger war früher Gemeindeland - mit Dorfweiher (Viehtränke und Löschweiher) und Weideland für das Kleinvieh und Geflügel. Dort wurden einst auch Gemeindeberatungen abgehalten.
Das anliegende Land wurde in jeweils sechs Hof- und Gartengrundstücke aufgeteilt. „Im Süden reichten sie von Hausnummer 1-9, im Norden vom Garten, der zum Besitz des Hofes Nr. 3 gehört, bis zu Hausnummer 18. (...) Jedes Grundstück war etwa 45 m breit, 110 m lang und hatte einen Flächeninhalt von ein Jauchert (rund 0,5 ha). Darauf errichteten die Siedler ihre Häuser, Ställe und Städel. (...) Die gesamten Hof- und Gartenflächen des alten Dorfes betrugen 6,06 ha. Darauf standen zur Gründungszeit der Siedlung zwölf Häuser” (Hauf 1984, S. 16).

Kataster 1824

„Die Erschließung der Flur zur Gründungszeit erfolgte nach dem Prinzip der Dreifelderwirtschaft. Im Süden der Siedlung rodeten die Bauern das 'Eichfeld', im Osten das 'Kirchbergfeld' und im Nordosten das 'Beierwegfeld'” (Hauf 1984, S. 18). Jeder Lehner bekam zunächst einen an seinen Garten grenzenden langen Flurstreifen. Die restlichen Felder wurden anteilmäßig nach der Breite der Hofgrundstücke aufgeteilt.
Nach der Gründungsurkunde sollten jedem Lehner 36 Jauchert zugeteilt werden. Das Rodungsziel wurde jedoch nicht erreicht, die gerodete Ackerfläche betrug insgesamt nur gut 100 Hektar, sodass jedem Lehner nur rund 17-18 Jauchert zugesprochen werden konnten.
Jedem Lehner standen urkundlich auch 6 Tagwerk Wiesen und 8 Tagwerk Gemeindeland aus Viehweiden und Wald zu (1 Tagwerk = 0,5 Hektar). „Während die Zuteilung von Wiesen weit hinter dem Planziel zurückblieb - sie betrug (...) zwischen 0,5 bis 3 Tagwerk je Lehen - war die 'Allmende' reichlich mit Land ausgestattet. (...) Wiesen und Viehweiden lagen westlich des Dorfes, der Lehenswald am Ost-, Nord- und Westrand der Gemarkung” (Hauf 1984, S. 20).

„Die Lehner waren freie Bauern, die ihr Gut in Erbzinsleihe besaßen” (Hauf 1984, S. 21). Sie konnten es weitervererben und jederzeit (auch teilweise) verkaufen. Jede Bestandsveränderung war mit einer Steuerabgabe verbunden.
„Nach der Gründungsurkunde waren die Besitzer 10 Jahre abgabenfrei, danach waren sie verpflichtet, jährlich, erstmals am St. Georgentag (23.4.) und dann jeweils am St. Michaelitag (29.9.) die Abgaben, ein Pfund Haller und ein Fastnachtshuhn, zu entrichten. Der Grundzins wurde später, als man mit Gulden, Kreuzern und Hellern rechnete, auf 34 kr 2 hl festgesetzt; er blieb bis zum Jahre 1848 unverändert. Neben den Steuern mußte noch der Großzehnt, die zehnte Garbe aus den Erneerträgen der Äcker (Roggen und Hafer) und der Kleinzehnt, der zehnte Teil von Obst, Rüben und Flachs, gereicht werden. Den Großzehnt wandelte man in späteren Jahrhunderten in eine Getreideabgabe und um das Jahr 1800 in einen fixierten Geldbetrag um” (Hauf 1984, S. 21f.).

„Das Dorf 'Gabelbacher Raeutin' blieb auch nach dem Tode Heinrichs von Gabelbach (gest. um 1334) im Besitze der Gabelbacher Herren. Vermutlich erbte es Konrad (III.) von Gabelbach (gest. um 1364), von dem es um die Mitte des 14. Jahrhunderts Hartmann von Burgau erwarb, der eine Anna von Gabelbach zur Frau hatte” (Hauf 1984, S. 22).

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