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Infrastrukturausbau seit dem 19. Jahrhundert

Eisenbahnbau in Gabelbachergreut

Im Jahre 1851 wurde mit den Arbeiten einer Eisenbahnstrecke zwischen Augsburg und Ulm begonnen. „Nach 2jähriger Bauzeit konnte am 26. September 1853 der Verkehr von Augsburg bis Dinkelscherben und von Ulm bis Burgau aufgenommen werden.

Foto Bahndamm

Besonders schwierig war der Streckenausbau zwischen Dinkelscherben und Burgau. Bei Gabelbach mußte zur Überquerung eines 1 1/2 km langen und bis zu 26 m tiefen Taleinschnittes ein Damm aufgeführt werden. Große Erdbewegungen erforderte die Tieferlegung einer 2 km langen Strecke bei Gabelbachergreut, um die Steigung des Höhenzuges zwischen Zusam- und Mindeltal zu verringern.
Für die Bauern brachte der Bahnbau gute Verdienstmöglichkeiten; sie leisteten Hand- und Spanndienste.
Viele fremde Arbeiter quartierten sich im Dorf ein, so dass die Einwohnerzahl des Ortes von 139 auf 430 stieg.
Etwa 50 Tgw. Land verloren die Bauern beim Bahnbau. Als Entschädigung bezahlte die Eisenbahnverwaltung je Tgw. zwischen 150 und 300 fl.
Zur Freude der Gabelbachergreuter wurde kurz vor der Freihalder Flurgrenze die 'Haltestelle Gabelbach' errichtet, weil die Kraft der damaligen Dampflokomotiven nicht ausreichte, um einen Zug an einer Steigung in Bewegung zu setzen. Auf Bitten und Drängen der Gemeinde Gabelbach und seines Pfarrers Joseph Böller verlegte die Eisenbahnverwaltung die Haltestelle nach Gabelbach und baute dort im Jahre 1887 einen Bahnhof.
Die Eröffnung der Eisenbahnstrecke Augsburg - Ulm erfolgte am 1. Mai 1854” (Hauf 1984, S. 51f.)

Aufbau der Wasserversorgung in Gabelbachergreut

„In niederschlagsarmen Jahren herrschte immer Wassernot im Dorf. 1884 lieferten nur noch die Brunnen bei Hs.Nr. 7 und 11 Wasser, und in den Jahren 1904 und 1921 musste es von auswärts geholt und hergefahren werden.
Um aller Wassersorgen enthoben zu sein, entschloss sich die Gemeinde im Jahre 1969 eine Wasserleitung zu bauen. Nach einer Bodenuntersuchung erwarb die Gemeinde ein Grundstück im Garten von Hs.Nr. 5. 'Das Wasserwirtschaftsamt Günzburg, das im Zusammenwirken mit dem bayerischen Amt für Gewässerschutz einen fast 78 m tiefen Brunnen mit einer Ergiebigkeit von 4,5 Sek./Lit. erschloss, erstellte den Entwurf für die gesamte gemeindliche Wasserversorgungsanlage. Sowohl Brunnenvorschacht als auch Wasserspeicherung, Druckerhöhung und Notstromaggregat befinden sich in einem Raum. Das Wasser wird mit einer Unterwasserpumpe von 2,5 Sek./Ltr. bis in die Förderhöhe von 35 Metern in die zwei Speicherkammern von je 50cbm Inhalt gepumpt. Die Steuerung ist vollautomatisch. Mittels horizontaler Kreiselpumpen, die in Verbindung mit Saugbehältern arbeiten, gelangt das Wasser in die Entnahmeleitung. (...)'
Zur Verlegung kamen ca. 1400 m Gußrohre und 1050 m Kunststoffrohre für 37 Hausanschlüsse. Ungefähr 2800 cbm betrug der Erdaushub und etwa 300 cbm Beton und 10 Tonnen Baustahl wurden verbaut.
Die Gesamtkosten für die Anlage beliefen sich auf 343037 DM.
Die Bauzeit dauerte 3 Jahre” (Hauf 1984, S. 52ff.).
Die Anlage wurden im Jahr 1965 eingeweiht und war für die Anforderungen der folgenden Jahrzehnte konzipiert.

Durch den Bau einer Wasserleitung zwischen Gabelbach und Gabelbachergreut im Jahr 2005 wurde der Ortsteil in das Wassernetz der Marktgemeinde Zusmarshausen integriert.

Die Elektrizitätsversorgung in Gabelbachergreut

„Erst zu Beginn dieses Jahrhunderts entstand das Kraftwerk am Lech bei Gersthofen, das in den folgenden Jahren die schwäbischen Städte und Dörfer mit Elektrizität versorgte.
Im April des Jahres 1919 schloss die Gemeinde Gabelbachergreut mit der Elektizitätswerk AG Augsburg wegen Errichtung einer elektrischen Anlage einen Vertrag ab. Die Arbeiten begannen im Juli des gleichen Jahres und bereits an Weihnachten leuchteten die Glühlampen in den Häusern auf. Die Kraftanschlüsse wurden im Januar 1920 fertiggestellt.
Für die Fernleitung zahlte die Gemeinde 8300 Reichsmark, erhielt aber vom Reich, da es sich um eine Notstandsarbeit handelte, 4600 Reichsmark ersetzt. Für die Installation einer Glühlampe mußten 12,50 Reichsmark und für den Kraftanschluß je Tagwerk 6,50 Reichsmark entrichtet werden” (Hauf 1984, S. 59).

Straßenbau in Gabelbachergreut

„Ein ausgefahrener, holpriger Feldweg führte einstmals von Gabelbach den steilen bewaldeten Kirchberg hinauf nach Gabelbachergreut. Erst im Jahre 1835 erfolgte der Ausbau zur Straße. Die Bauern der umliegenden Ortschaften mussten für den Bau Fahrdienste leisten. Für die Aufschotterung fuhren sie Kies aus der Kiesgrube am Beierweg, die erst nach 'langem Suchen' entdeckt wurde, herbei.
Nach dem ersten Weltkrieg (...) wollte der Distrikt die Straße von Gabelbach über Gabelbachergreut bis an die Freihalder Flurgrenze übernehmen, doch lehnte der Greuter Gemeinderat das Anerbieten unverständlicherweise ab, obwohl die Straße in keinem guten Zustand war.
Im Juli 1925 erhielt die Gemeinde auf Ansuchen von der Eisenbahnverwaltung Neu-Ulm 500 Fuhren Abfallschotter, der beim Gleisumbau bei Gabelbach herauskam. Damit setzte man die Straße von Gabelbach bis zur Dorfgrenze von Freihalden gründlich instand.
Der Ausbau der jetzigen Teerstraße erfolgte in den Jahren 1962-1964. Die Baukosten betrugen 537795 DM. (...) Nach Fertigstellung übernahm der Kreis die Straße.
Die Verbindungsstraße zwischen Gabelbachergreut und Grünenbaindt, die in den Jahren 1968-1970 ausgebaut wurde, verursachte Kosten von 248307 DM” (Hauf 1984, S. 61).

Die Flurbereinigung in Gabelbachergreut

„Die alten Flurkarten der Gemeinde zeigen (...) eine stark zerstückelte, in viele Grundstücke aufgeteilte Flur. Im Kataster von 1853 werden 944 einzelne Parzellen aufgezählt, von denen ein Teil nur einen Flächeninhalt von 2-3 a besaß.
Zu dieser Zerstückelung kam es durch Verkäufe, Erb- und Gemeindeverteilungen. Sie erschwerte den Einsatz moderner landwirtschaftlicher Maschinen und verhinderte eine Steigerung der Ernteverträge.
Am 7. 2. 1968 ordnete das Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aufgrund des Flurbereinigungsgesetzes vom Jahr 1953 das Flurbereinigungsverfahren in der Gemeinde an. (...)
1974 wurden die zukünftigen Eigentümer vorläufig in den Besitz der neuen Grundstücke eingewiesen, und am 29. 3. 1975 wurde die Flurbereinigung abgeschlossen” (Hauf 1984, S. 61ff.).

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